Ursachen

Ursachen für die Entgeltungleichheit in Deutschland

Die Ursachen für die bestehende Entgeltungleichheit in Deutschland sind vielfältig. Manche können durch strukturelle Einflussfaktoren erklärt werden. Doch trotz gleichwertiger Arbeit erhalten Frauen und Männer in manchen Fällen nicht das gleiche Entgelt.

Der sogenannte unbereinigte Gender Pay Gap zeigt den Unterschied im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Frauen und Männern. Er ist gleichzeitig ein Indikator für die fehlende Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt. Gründe dafür sind die horizontale und vertikale Geschlechtersegregation auf dem Arbeitsmarkt, die Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit und fehlende Transparenz und Diskriminierungsgefahren bei der Entgeltfindung.

Das Gebot des gleichen Entgelts ist ein wesentlicher Bestandteil der grundrechtlich geschützten Gleichberechtigung von Frauen und Männern und gilt in Deutschland seit mehr als 60 Jahren. Dass dennoch eine Entgeltlücke (Gender Pay Gap) besteht, liegt auch daran, dass das Entgeltgleichheitsgebot in der Praxis kaum bekannt ist und Entgeltdiskriminierungen schwer zu erkennen sind.

Strukturelle Einflussfaktoren – der unbereinigte Gender Pay Gap

Gründe für Entgeltunterschiede sind sogenannte strukturelle Einflussfaktoren, die begründen, warum die unbereinigte Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in der Bundesrepublik Deutschland immer noch rund 18 Prozent beträgt (Statistisches Bundesamt 2022). Damit liegt Deutschland immer noch über dem EU-Durchschnitt von 13 Prozent. Aber woran liegt das? 

  • Es gibt immer noch schlechter bezahlte sogenannte „Frauenberufe“. Dabei spricht man von „horizontaler Arbeitsmarktsegregation“.
  • Frauen nehmen seltener Führungspositionen ein. Die hierarchischen Unterschiede werden als „vertikale Arbeitsmarktsegregation“ bezeichnet. 
  • Frauen legen häufiger als Männer eine Babypause ein oder sind länger in Teilzeit tätig, wodurch später die Berufserfahrung fehlt.

Doch diese vermeintlich sachlichen Gründe können selbst Faktoren sein, die gegen das Entgeltgleichheitsgebot verstoßen. Wenn etwa Teilzeitbeschäftigte an bestimmten Stufensteigerungen nicht teilhaben, kann dies zu einer Benachteiligung aufgrund des Geschlechts führen, da Frauen deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer. Dies ist oft weder dem Arbeitgebenden noch den Beschäftigten bewusst.

  • Gleich oder gleichwertig – was bedeutet das?

    Der rechtliche Grundsatz der Entgeltgleichheit schreibt vor, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit das gleiche Entgelt erhalten müssen.

    Wenn eine Frau und ein Mann an verschiedenen Arbeitsplätzen oder nacheinander an demselben Arbeitsplatz identische oder gleichartige Tätigkeiten verrichten, dann leisten sie gleiche Arbeit (§ 4 Entgelttransparenzgesetz). Sie können sich ohne Weiteres gegenseitig vertreten oder ersetzen, wie zum Beispiel eine Kfz-Mechanikerin und ein Kfz-Mechaniker in einer Autowerkstatt oder eine Kinderärztin und ein Kinderarzt in einem Krankenhaus.

    Ob eine Frau und ein Mann eine gleichwertige Arbeit verrichten, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Es muss deshalb sorgfältig überprüft werden. Gleichwertige Arbeit bedeutet, dass die Tätigkeiten zwar inhaltlich unterschiedlich, aber von den Anforderungen und Belastungen – also ihrem „Wert“ nach – gleich einzuschätzen und zu bewerten sind.

Der unerklärte Rest – der bereinigte Gender Pay Gap

Der bereinigte Entgeltunterschied beträgt nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in der Bundesrepublik Deutschland rund sechs Prozent (Statistisches Bundesamt 2022). Bereinigt bedeutet dabei, dass strukturelle, arbeitsmarktrelevante Merkmale, wie Führungs- und Qualifikationsanspruch, Berufswahl und Branche, Beschäftigungsumfang und Bildung und Berufserfahrung, herausgerechnet werden. Danach bleibt noch ein Verdienstunterschied von sechs Prozent von Männern und Frauen mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien. Die Grundlage für die Berechnung liefert die Verdienststrukturerhebung, die zuletzt 2018 durchgeführt wurde. 

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (Entgeltstransparenzgesetz) verfolgt daher ein klares Ziel: Frauen und Männer müssen für die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit auch dasselbe Entgelt erhalten.